Rund ums Geld
SCHWEIZWEITE UMSTELLUNG AUF QR-RECHNUNGEN AB 1. OKTOBER 2022
Was bedeutet das für die Rechnungsempfänger?
Ab dem 1. Oktober können Sie keine Zahlungen mehr mit den roten und orangen Einzahlungsscheinen machen.
Bitte kontrollieren Sie Ihre Daueraufträge:
Daueraufträge, die auf einem orangen Einzahlungsschein (mit Referenznummer) basieren, werden ab dem 1. Oktober ebenfalls nicht mehr ausgeführt. Das betrifft beispielsweise Ihre Wohnungsmiete.
Bitte kontaktieren Sie Ihre Rechnungssteller, falls Sie noch keine QR-Rechnung erhalten haben, um den Dauerauftrag anzupassen.
Sollten Sie einen Dauerauftrag mit einem roten Einzahlungsschein erstellt haben, wird dieser von uns am 1. Oktober automatisch angepasst.
Wurde ein Dauerauftrag mit einer IBAN (ohne Referenznummer) erstellt, müssen Sie nichts unternehmen.
Was müssen Rechnungssteller unternehmen?
Bitte stellen Sie sicher, dass Sie als Rechnungssteller ab jetzt nur noch QR-Einzahlungsscheine versenden. Sie können diese auch über unsere E-Banking Seite oder die zentrale Kundenbetreuung (Tel. 044 723 88 88) bestellen.
Sollten Sie eine Buchhaltungssoftware verwenden, können Sie betreffend Umstellung auf den Softwarehersteller zugehen. Die QR-IBAN finden Sie im E-Banking beim entsprechenden Konto unter "Weitere Informationen".
Zusätzliche Informationen zur QR-Rechnung erhalten Sie hier.
Ab dem 1. Oktober können Sie keine Zahlungen mehr mit den roten und orangen Einzahlungsscheinen machen.
Bitte kontrollieren Sie Ihre Daueraufträge:
Daueraufträge, die auf einem orangen Einzahlungsschein (mit Referenznummer) basieren, werden ab dem 1. Oktober ebenfalls nicht mehr ausgeführt. Das betrifft beispielsweise Ihre Wohnungsmiete.
Bitte kontaktieren Sie Ihre Rechnungssteller, falls Sie noch keine QR-Rechnung erhalten haben, um den Dauerauftrag anzupassen.
Sollten Sie einen Dauerauftrag mit einem roten Einzahlungsschein erstellt haben, wird dieser von uns am 1. Oktober automatisch angepasst.
Wurde ein Dauerauftrag mit einer IBAN (ohne Referenznummer) erstellt, müssen Sie nichts unternehmen.
Was müssen Rechnungssteller unternehmen?
Bitte stellen Sie sicher, dass Sie als Rechnungssteller ab jetzt nur noch QR-Einzahlungsscheine versenden. Sie können diese auch über unsere E-Banking Seite oder die zentrale Kundenbetreuung (Tel. 044 723 88 88) bestellen.
Sollten Sie eine Buchhaltungssoftware verwenden, können Sie betreffend Umstellung auf den Softwarehersteller zugehen. Die QR-IBAN finden Sie im E-Banking beim entsprechenden Konto unter "Weitere Informationen".
Zusätzliche Informationen zur QR-Rechnung erhalten Sie hier.