Rund ums Geld
Säule 3a: nicht warten - sofort profitieren!
Auf ein Vorsorgekonto 3a bei der Bank kann jede erwerbstätige Person mit einem AHV-pflichtigen Einkommen jährlich einzahlen. Früh zu starten bedeutet aber nicht nur etwas vom ersten verdienten Geld in die Vorsorge zu legen, sondern auch diese Einzahlungen bereits zu Beginn des Jahres zu tätigen.
Da beim Aufbau eines Vermögens, der Sparteil, welcher jahrelang über Zinseszinsen generiert wird eine nicht zu unterschätzende Bedeutung hat, lohnt es sich so früh wie möglich mit der Einzahlung zu beginnen. Schon ein Betrag von CHF 250.-- pro Monat ergibt bei einer Verzinsung von 0.75% in 30 Jahren ein Kapital von über CHF 100'000.--. Dabei kann der Betrag anfänglich bescheiden sein und mit wachsendem Einkommen angepasst werden. Auch weil die Einzahlungen auf die Säule 3a vollumfänglich vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden können, ist es lohnenswert in jungen Jahren bereits mit der privaten Vorsorge zu beginnen.
Vorsorgegelder werden zudem in der Regel mit einem klaren Vorzugszins verzinst. Aufgrund des Tiefzinsumfeldes der letzten Jahre lohnt es sich daher, frühzeitig in die private Vorsorge einzuzahlen.
Die Beträge die eingezahlt werden können sind nach oben begrenzt. Dabei unterscheidet man zwischen Personen, die bereits Beiträge an eine Pensionskasse bezahlen (i.d.R. sind dies unselbständig Erwerbende) und Personen, die keiner Vorsorgeeinrichtung angehören (i.d.R. selbständig Erwerbende). Angestellte mit einer Pensionskassenlösung dürfen maximal CHF 6'768.-- auf ihr Vorsorgekonto einbezahlen. Selbständig Erwerbende ohne Anschluss an eine Pensionskasse können 20% Ihres Einkommens, bis zu maximal CHF 33'840.-- , auf die Seite legen. Die genannten Beträge werden jährlich neu festgelegt.
Das Vorsorgeguthaben bleibt grundsätzlich bis zur Pensionierung gesperrt. Ein teilweiser oder gänzlicher Bezug von Kapital ist unter sehr strengen und definierten Bestimmungen möglich.
Unsere Berater erarbeiten für Sie sehr gerne die richtige Strategie zur privaten Vorsorge. Sprechen Sie mit uns und wir finden eine individuelle Lösung - Ihre Bankwerker!
Da beim Aufbau eines Vermögens, der Sparteil, welcher jahrelang über Zinseszinsen generiert wird eine nicht zu unterschätzende Bedeutung hat, lohnt es sich so früh wie möglich mit der Einzahlung zu beginnen. Schon ein Betrag von CHF 250.-- pro Monat ergibt bei einer Verzinsung von 0.75% in 30 Jahren ein Kapital von über CHF 100'000.--. Dabei kann der Betrag anfänglich bescheiden sein und mit wachsendem Einkommen angepasst werden. Auch weil die Einzahlungen auf die Säule 3a vollumfänglich vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden können, ist es lohnenswert in jungen Jahren bereits mit der privaten Vorsorge zu beginnen.
Vorsorgegelder werden zudem in der Regel mit einem klaren Vorzugszins verzinst. Aufgrund des Tiefzinsumfeldes der letzten Jahre lohnt es sich daher, frühzeitig in die private Vorsorge einzuzahlen.
Die Beträge die eingezahlt werden können sind nach oben begrenzt. Dabei unterscheidet man zwischen Personen, die bereits Beiträge an eine Pensionskasse bezahlen (i.d.R. sind dies unselbständig Erwerbende) und Personen, die keiner Vorsorgeeinrichtung angehören (i.d.R. selbständig Erwerbende). Angestellte mit einer Pensionskassenlösung dürfen maximal CHF 6'768.-- auf ihr Vorsorgekonto einbezahlen. Selbständig Erwerbende ohne Anschluss an eine Pensionskasse können 20% Ihres Einkommens, bis zu maximal CHF 33'840.-- , auf die Seite legen. Die genannten Beträge werden jährlich neu festgelegt.
Das Vorsorgeguthaben bleibt grundsätzlich bis zur Pensionierung gesperrt. Ein teilweiser oder gänzlicher Bezug von Kapital ist unter sehr strengen und definierten Bestimmungen möglich.
Unsere Berater erarbeiten für Sie sehr gerne die richtige Strategie zur privaten Vorsorge. Sprechen Sie mit uns und wir finden eine individuelle Lösung - Ihre Bankwerker!